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   BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97   

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BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97 (https://dejure.org/1998,15029)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 7 C 35.97 (https://dejure.org/1998,15029)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 7 C 35.97 (https://dejure.org/1998,15029)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Der beigeladene Verfügungsberechtigte kann die ihn bis dahin nicht unmittelbar belastende Feststellung der Berechtigung in einem die Rückübertragung wegen eines Ausschlussgrundes ablehnenden Restitutionsbescheid auch noch erstmals im Revisionsverfahren angreifen (im Anschluss an Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, 23 = RÜ BARoV 1998 Nr. 19, S. 35).

    Obwohl die Beigeladenen zu 1 und 2 im Klageverfahren keine Einwände gegen die Berechtigtenfeststellung im Wege der Gegenrüge erhoben haben, sind sie nicht gehindert, die Berechtigtenfeststellung nunmehr erstmals im Revisionsverfahren anzugreifen (Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, UA S. 6 ) und sie damit zum Gegenstand revisionsgerichtlicher Überprüfung zu machen.

    Der beigeladene Verfügungsberechtigte darf sich in einem solchen Klageverfahren gegen derartige Bescheide jedoch auch auf die Verteidigung des angefochtenen Bescheids - das heißt auf die Annahme des Restitutionsausschlussgrundes - beschränken, solange wegen des darin festgestellten Ausschlusstatbestandes die Rückgabe des streitigen Vermögenswertes nicht angeordnet ist (Urteil vom 27. Oktober 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Deshalb hat der Senat dem Verfügungsberechtigten in solcher Lage die einem Anschlußrechtsmittel vergleichbare Befugnis zuerkannt, die Feststellung der Berechtigung im Rahmen der vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung des Vermögenswerts gerichteten Klage erstmals anzufechten (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15 ; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 ; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - RGV D V 115 ; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 13.94 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 10 ).
  • BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07

    Sachantrag; Beigeladene; Streitgegenstand; erweiterter Streitgegenstand;

    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Die Nachsorge durch Sanierung der abgebauten Flächen ist Bestandteil der bergbaulichen Tätigkeit, die erst mit der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche abgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - 7 C 71.96 -, juris [Rn. 13], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15; BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1998 - 7 C 35.97 -, juris [Rn. 11]).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00

    Rückübertragung eines Unternehmens nebst mehreren Flurstücken - Klagebefugnis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach der Verstaatlichung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben, nicht zurückzuübertragen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RGV D V 115); für den Bereich der hier gegebenen Restitution von Unternehmensresten hat der Gesetzgeber dies mittlerweile ausdrücklich klargestellt (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG).
  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

    Nachdem die Beigeladenen die vermögensrechtliche Berechtigung der Klägerin im vorliegenden Verfahren angegriffen und sie damit zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht haben, hat das Gericht die Frage der Berechtigung einer eigenen Entscheidung zuzuführen, obwohl die Klägerin die im angefochtenen Bescheid enthaltene Berechtigtenfeststellung - naturgemäß - mit ihrer Klage nicht angegriffen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RÜ BARoV 1998, Nr. 19, 35 f; BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 -, VIZ 2001, 549 ff).
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